Nichtgewerbliche öffentliche Vorführung von Filmen in Kirche und Gemeinde

Aktuelle Informationen zum Konzert- und Veranstaltungsvertrag mit der GEMA / Meldepflicht bei Filmvorführungen / 04.08.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Abschluss der Vertragsverhandlungen der EKD mit der GEMA und der VG Musikedition möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die mit Stand Juli 2025 überarbeiteten Informationsbroschüren (Leitfaden „Urheberrecht in den Kirchen der EKD“ sowie „Aktuelle Informationen zum Veranstaltungsvertrag mit der GEMA; Meldepflicht bei Filmvorführungen“) auf der Homepage der EKD neu eingestellt sind.

Die Informationsbroschüren und weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.ekd.de/Download-Formulare-Recht-22192.html

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rohde zur Verfügung:

Jill Rohde
Dezernat 6
Telefon: 06232 667-326
E-Mail: dezernat.6@evkirchepfalz.de

Datum: 04.08.2025


Aktuelle Informationen zum Konzert- und Veranstaltungsvertrag mit der GEMA / Vorgehen bei Filmvorführungen / 15.01.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zuletzt geschlossenen Verträge mit der GEMA waren bis 31.12.2024 befristet und gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass die EKD sich kurz vor Abschluss bzw. Verlängerung der beiden „großen Verträge“ („Vertrag über Musik im Gottesdienst“ und „Vertrag über Konzerte und sonstige Veranstaltungen“) mit der GEMA befindet:

Der Gottesdienstvertrag ist im Entwurf bereits final abgestimmt, sodass lediglich die Unterzeichnung durch die Beteiligten noch aussteht. Die Abstimmung des finalen Wortlauts des Veranstaltungsvertrages befindet sich kurz vor ihrem Abschluss.

Sobald die Verträge final unterzeichnet worden sind, werden wir sie entsprechend darüber informieren.

Der Pauschalvertrag, mit dem die Nutzung von Musik in Filmen durch die EKD abgegolten war (sog. Filmvertrag), ist Ende 2024 ausgelaufen und wurde nicht erneut abgeschlossen. Für diejenigen, die im Bereich der evangelischen Kirche Filmnutzungen planen, gilt daher ab Januar 2025, dass sie die Nutzung nicht nur (wie bisher) beim Online-Portal der GEMA melden müssen, sondern es fallen auch Kosten an, die durch die veranstaltende Körperschaft zu tragen sind. Diese belaufen sich bei unentgeltlichen Veranstaltungen auf ca. 25 € pro Filmvorführung. Wenn sich kirchliche Körperschaften über das Online-Portal anmelden, findet der Gesamtvertrag zwischen der EKD und der GEMA Anwendung, mit dem die GEMA der EKD und den aus dem Vertag Berechtigten (insbesondere kirchlichen Körperschaften) einen Nachlass von 20 % auf die GEMA-Gebühr einräumt.

Um sicherzugehen, dass dies auch berücksichtigt wird, sollte bei der Meldung darauf hingewiesen werden, dass man eine Körperschaft in der evangelischen Kirche ist, wenn sich dies nicht schon eindeutig aus der angemeldeten Bezeichnung der juristischen Person ergibt.

Für die Kosten ist es ebenso wichtig, dass die Parameter, die zur Tariffindung angewendet werden, berücksichtigt werden. Dazu gehört es dann auch, auf religiöse, kulturelle oder soziale Zweckbestimmung (§ 39 Abs. 3 VGG) oder die Wohltätigkeit einer Veranstaltung hinzuweisen, da mit dieser Einordnung ein weiterer Nachlass vorgenommen wird, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Erdmann zur Verfügung:

Andrea Erdmann
Dezernat 5
Telefon: 06232 667-339
E-Mail: dezernat.5@evkirchepfalz.de
15.01.2025

Weitere Informationen: Download Formulare Recht – EKD

Hinweise zum Thema Außenwerbung: Werbung-was-geht | RPZ Heilsbronn